Die PRO-MUSICA-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.
Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette im Jahr 2026 muss der Antrag somit bis zum 30. Juni 2025 bei uns vorliegen.
Bitte planen Sie bei der Antragstellung genügend Zeit ein, da der Antrag über Ihren Musikverband eingereicht werden muss. Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland für Sie zuständig.
Weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung finden Sie im Antragsformular. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Antragstellung!